Die Lehrveranstaltung vermittelt grundlegende rechtswissenschaftliche Kenntnisse und Kompetenzen, welche für das professionelle und interdisziplinäre sozialberufliche Handeln unverzichtbar sind.Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse über den Aufbau und die Funktion sowie die Anwendung des Rechts und erlernen rechtsmethodische Grundlagen, die der späteren Anwendung des Rechts dienen. Der Kurs bildet die Grundlage für Verständnis, Verortung und Anwendbarkeit von Rechtskenntnissen, die in den weiteren Rechtsveranstaltungen der Module 4.1 und 4.2 erworben werden.