Die Lehrveranstaltung vermittelt verwaltungsverfahrensrechtliche Kenntnisse und Kompetenzen, welche für das professionelle und interdisziplinäre sozialberufliche Handeln unverzichtbar sind. Die Studierenden lernen die Verwaltung und ihre Handlungsformen kennen ebenso kennen wie ihre eigene Rolle als Beteiligte oder Vertreter*innen von Beteiligten. Sie lernen die gegebenen Möglichkeiten kennen, Rechte im Verwaltungsverfahren einzufordern und erforderlichenfalls Rechtsbehelfe einzulegen. Sie gewinnen ein Gespür dafür, wie weit sie den Beteiligten selbst unterstützend oder vertretend helfen können, und wann es angezeigt ist, auf andere Stellen zu verweisen. Darüber hinaus gibt der Kurs einen ersten Überblick über das Sozialgesetzbuch. Der Kurs bildet die Grundlage für Verständnis, Verortung und Anwendbarkeit von Rechtskenntnissen, die in weiteren Rechtsveranstaltungen insbesondere des Moduls 4.2 und der Vertiefungsmodule erworben werden. Er vermittelt aber auch einen Teil des Rechtsrahmens, innerhalb dessen sich Soziale Arbeit im Sozialstaat bewegt.